Schwangerschaft, Geburt, Entbindung

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Wirkungsweise und Wirksamkeit

Die Pocken, auch Blattern genannt, sind eine gefährliche Infektionskrankheit. Das Pocken-Virus kann direkt von Mensch zu Mensch durch Tröpfcheninfektion beim Husten übertragen werden. Symptome sind starkes Fieber, Schüttelfrost und die typischen Bläschen an fast allen Stellen des Körpers, die zu Pockennarben führen. In schwereren Fällen können Erblindung, Taubheit, Lähmungen oder Hirnschäden auftreten sowie in 30 % der Fälle der Tod.

Durch ein konsequentes Impf- und Bekämpfungsprogramm der WHO und anderer Gesundheitsorganisationen wurde erreicht, dass 1980 die Welt von der WHO für pockenfrei erklärt werden konnte. Seit 1977 sind keine Pockenfälle mehr aufgetreten. Der letzte Fall in Deutschland trat im Jahre 1972 in Hannover auf. Die Pockenimpfung selbst ist eine nicht ganz komplikationsfreie Lebendimpfung und wird heutzutage nicht mehr durchgeführt, da keine unmittelbare Bedrohung mehr besteht. Dennoch sind weitere Pockeninfektionen, z. B. durch Laborunfälle oder Bioterrorismus, nicht ausgeschlossen.

Die Kinderlähmung oder Poliomyelitis ist eine durch den Polio-Virus übertragene Infektionskrankheit. Während die meisten Erkrankungen einen unkomplizierten und nahezu symptomfreien Verlauf aufweisen (80–90 %), verlaufen 10–20 % schwerwiegender (mit starken Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, gastrointestinalen Symptomen und Muskelschmerzen). Bei 0,1 % aller Infektionen werden weiterhin die Nervenzellen des Rückenmarkes und/oder des Hirnes von dem Virus direkt befallen: dies ist die paralytische Poliomyelitis-Form, bei der dauerhafte Lähmungen auftreten. Bei den letzten größeren Epidemien in Deutschland 1952/53 waren dies immerhin 15.000 paralytische Fälle. Diese Lähmungen führen in 1–4 % der Fälle zum Tode. Neben diesen akuten Folgen entwickeln bis zu 60 % der Menschen, die früher wegen akuter Poliomyelitis hospitalisiert waren, noch Jahre später Post-Poliomyelitis-Symptome (starke Ermüdungserscheinungen, Muskelkrämpfe, Schmerzen usw.).

Im Jahr 1962 (in der DDR bereits ab 1960) wurde die orale Poliomyelitis-Schutzimpfung in Deutschland wie auch in anderen europäischen Ländern eingeführt. Bereits 1965, nur vier Jahre nach Beginn der ersten Impfkampagnen, hatte sich die Zahl der im Bundesgebiet erfassten Erkrankungen auf weniger als 50 Neuerkrankungen reduziert, im Vergleich zu den 4.670 gemeldeten Neuerkrankungen im Jahr 1961 war das ein Rückgang um 99 %. Die letzten beiden einheimischen Erkrankungen durch Polio-Wildviren traten in Deutschland in den Jahren 1986 und 1990 auf, die letzten importierten Fälle wurden 1992 erfasst.

Die „Schluckimpfung“ gegen Polio war die Ursache für eine seltene aber schwerwiegende Impfkomplikation. Die vermehrungsfähigen abgeschwächten Impfviren konnten in das Wildtypvirus rückmutieren und mit einer Häufigkeit von 1:890.000 bei Erstimpfung eine Vakzine-assoziierte Poliomyelitis verursachen. Da das Polio-Virus inzwischen aus Europa weitgehend verschwunden ist, wurde dieses Risiko als nicht mehr akzeptabel erachtet. Deshalb wird seit 1998 gegen Polio mit einem Totimpfstoff geimpft, der jedoch nicht mehr geschluckt sondern gespritzt wird, und dieses seltene Nebenwirkungsrisiko nicht hat.

Im Jahr 1980, nach offizieller Ausrottung der Pocken, setzte sich die WHO die globale Ausrottung der Poliomyelitis als Ziel. Drei der sechs WHO-Regionen sind inzwischen als „Polio-frei“ zertifiziert (Amerika 1994, Westpazifik 2000, Europa 2002). Durch ausgedehnte Impfprogramme konnte Polio auch weitestgehend in Afrika und Asien zurückgedrängt werden. Inzwischen gelten nur noch wenige Länder als endemisch für Polioviren (Nigeria, Indien, Pakistan, Afghanistan). Bei nachlassenden Impfbemühungen in den Nachbarländern kommt es jedoch immer wieder zu Ausbrüchen der Poliomyelitis durch Re-Importe, zuletzt 2006 in Namibia .

Da die Poliomyelitis noch nicht ausgerottet ist, ist auch die Gefahr für Europa noch nicht gebannt. So kam es beispielsweise in einem Teil der Niederlande in den Jahren 1992/93 - also mitten im sonst schon Polio-freien Europa - zu einer regionalen Polio-Epidemie, die innerhalb weniger Wochen trotz der relativ kleinen Bevölkerungszahl Dutzende von lebenslang Gelähmten und einige Tote zur Folge hatte. Ein Teil der Bevölkerung verweigert aus religiösen Gründen dort jede Impfung. Abgesehen davon ist dieser Teil der niederländischen Bevölkerung genau so gut gebildet, gesundheitlich und mit Nahrung und Wohnungen versorgt usw. wie der Rest des Landes . Bei Nachlassen der Polio-Durchimpfungsraten könnte die Kinderlähmung somit rasch wieder nach Europa zurückkehren.

Neben der Poliomyelitis hat die WHO auch die globale Eliminierung der Masern als Ziel vorgegeben. Derzeit ist dieses auf den Kontinenten Amerika und Australien sowie in Skandinavien erreicht worden. Seit 1973 wird die Masern-Impfung in Deutschland empfohlen und heutzutage werden ca. 90 % Durchimpfungsraten bei Schulanfängern erreicht. Die bundesweite Inzidenz der Masern im Jahr 2004 betrug deutschlandweit 0,15 pro 100.000 Einwohner (121 gemeldete Masernfälle insgesamt). Sie lag damit erstmals in allen Bundesländern unter dem Schwellenwert von 1 pro 100.000 Einwohner. Dennoch entstehen immer wieder lokale Ausbrüche der Masern, von denen insbesondere ungeimpfte Kinder betroffen sind, beispielsweise Masernepidemien inklusive schwerer Komplikationen und Todesfällen in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2005/2006 . Im Jahr 2005 wurden dem Robert-Koch-Institut 780 Masernerkrankungen gemeldet (0,95 Fälle pro 100.000 Einwohner), 2006 waren es bis September bereits 2242 (2,72 Fälle pro 100.000 Einwohner). Diese Ausbrüche bleiben Dank der hohen Durchimpfung jedoch meist regional begrenzt. Weltweit sind die der WHO gemeldeten Erkrankungen von ca. 4 Millionen (Durchimpfung 13 %) im Jahr 1980 auf ca. 500.000 Fälle (Durchimpfung 80 %) im Jahr 2003 gesunken  (die reale Anzahl der Masern-Fälle wird dabei viel größer geschätzt). Ähnliches gilt für Röteln und Mumps.

Bei anderen Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und anderen ist zwar eine weltweite Ausrottung nicht erreichbar, aber die in deutschsprachigen und vielen anderen Ländern erreichten Erfolge der Schutzimpfung sind sehr eindrucksvoll. Beispielsweise wurde seit 2000 kein Erkrankungsfall der Diphtherie mehr in Deutschland gemeldet. Gegenwärtig sind 97 % der Kinder mit vorhandenem Impfausweis ausreichend gegen Diphtherie geimpft. Bei den Erwachsenen haben nur noch etwa 30 % Antikörper in schützender Menge, weil ihnen vielfach Auffrischimpfungen fehlen, die in 10-jährigem Abstand vorgenommen werden sollten. Ungeschützte Jugendliche und Erwachsene sind gegenwärtig Nutznießer der hohen Populationsimmunität bei den Kindern. Bei Kontakt zu einem importierten Erkrankungsfall, bei Kontakten zu infizierten Personen aus Epidemie- oder Endemiegebieten oder bei Reisen in Endemiegebiete sind sie jedoch gefährdet.

Bei der Bekämpfung des Keuchhustens (Pertussis) wurden im alten Bundesgebiet und in der DDR unterschiedliche Strategien verfolgt. Von 1974 bis 1991 wurde die Impfung in der BRD aus Furcht vor einzelnen Impfnebenwirkungen nur noch für Kinder mit individuell hohem Erkrankungsrisiko empfohlen. Dies führte zu einer sehr niedrigen Impfrate (< 10 %) und einer entsprechend hohen Erkrankungsrate bei Säuglingen und Kindern. In der DDR war die Pertussis-Schutzimpfung seit 1964 etabliert, es wurden Impfraten von rund 90 % erreicht. Der Keuchhusten war bei den Klein- und Schulkindern weitgehend eliminiert, die noch nicht geschützten Säuglinge profitierten vom Impfschutz ihrer älteren Geschwister. Direkt nach der Wiedervereinigung kam es in den neuen Bundesländern zu einem deutlichen Rückgang der Impfraten und nachfolgend zu einem Wiederanstieg der Morbidität, was sich aufgrund der fortgesetzten Erfassung durch Meldung der Pertussis in den neuen Bundesländern nachweisen lässt (von 0,2 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner im Jahr 1991 bis auf eine Inzidenzrate von 20,4 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner im Jahr 2000). Weder die Impfung noch die abgelaufene Erkrankung mit Keuchhusten garantieren einen lebenslangen Schutz vor einer Infektion mit Bordetella pertussis. Die Erkrankung ist nur für Kleinkinder gefährlich, für alle anderen belastend und langwierig. Zudem führt die Behandlung auch zu einem massiven Antibiotika-Einsatz in den betroffenen Familien mit der Gefahr einer vermehrten Resistenzentwicklung in der Bevölkerung. Dies wäre bei einer Erhöhung der Impfimmunität vermeidbar (bei Kindern derzeit 87 %). Der Versuch einer weitgehenden Eliminierung dieser Erkrankung würde regelmäßige Wiederimpfungen sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen erfordern  .

Mittlerweile konnte die Pneumokokken-Impfung ihre Wirksamkeit auf epidemiologischer Ebene nachweisen. Sie senkte bei den unter 2-Jährigen drastisch die Zahl der Hospitalisierungen durch Pneumonien.

In Europa und den USA sind seit 2006 zwei Impfstoffe gegen Humane Rotaviren, die Erreger schwerer Durchfallerkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern, zugelassen. Die Food and Drug Administration ließ im Frühjahr/Sommer 2006 in den USA einen Impfstoff gegen bestimmte Papillomaviren zu , welche neben Genitalwarzen auch Gebärmutterhalskrebs verursachen. Dieser Impfstoff, der inzwischen in Deutschland zugelassen wurde und in den meisten Ländern Europas schon erhältlich ist, ist somit neben dem gegen Hepatitis B ein weiterer, der auch der Prävention gegen bestimmte Krebsarten dient.

Auch alte Impfstoffe werden beständig weiterentwickelt, um die Reinheit der Produkte zu verbessern und die Ansprechraten zu erhöhen. So werden heute viele Impfstoffe nicht mehr durch chemische Inaktivierung eines Erregers hergestellt, sondern durch Gentechnik lassen sich gezielt bestimmte immunogene Teile eines Erregers produzieren. Durch die gezielte Antigen-Auswahl wird so das Immunsystem eines Patienten trotz größerer Anzahl an verfügbaren Impfstoffen weniger Antigenen insgesamt ausgesetzt. Auch neue Applikationsformen werden entwickelt, beispielsweise die nasale Applikation eines neuen Influenza-Impfstoffs soll besser den natürlichen Infektionsweg imitieren.

Aussichtsreich sind aber auch neue Impfstoffe, beispielsweise gegen Helicobacter pylori, den Haupterreger von Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren, und gegen das Herpes-simplex-Virus, einen Verursacher von Herpes simplex. An verschiedenen Impfstoffen gegen die Tropenkrankheit Malaria wird geforscht. Impfstoffe gegen HIV, Epstein-Barr-Virus (Auslöser des Pfeifferschen Drüsenfiebers), viele Krebs-Arten, weitere Durchfallerkrankungen und viele andere Infektionskrankheiten stehen derzeit noch nicht zur Verfügung. Die Entwicklung solcher Impfstoffe befindet sich noch in einer frühen klinischen Entwicklungsphase.

Je nach Impfstoff und Immunisierungsart (passive oder aktive Immunisierung) werden unterschiedliche Applikationsverfahren angewandt: Aktive Impfungen werden parenteral („unter Umgehung des Magen-Darm Traktes“) mit einer Spritze vorgenommen. Man unterscheidet dabei intradermale („in die Haut“), subkutane („unter die Haut“) oder intramuskuläre („in den Muskel“) Injektionen. Die intradermale Impfung kann auch mit einer Lanzette oder einer Impfpistole erfolgen. Für einige wenige Immunisierungen wurde bzw. wird der Impfstoff oral (in den Mund, „Schluckimpfung“) oder nasal (in die Nase) verabreicht.

Die meisten aktiven Impfungen werden jedoch intramuskulär in den Oberarm (Musculus deltoideus) verabreicht. Bei Kindern ist auch eine Injektion in den Oberschenkel (Musculus vastus lateralis) zulässig. Die Injektion von aktiven Impfstoffen in den Gesäßmuskel (Musculus glutaeus maximus) gilt aufgrund geringerer Wirksamkeit und häufigeren Komplikationen laut der STIKO als obsolet.

Passive Immunisierungen hingegen werden häufig in den Gesäßmuskel (Musculus gluteus maximus) verabreicht.

Die Pulverinjektion ist ein in der Entwicklung befindliches Impfverfahren, bei welchem der feste Impfstoff mit hoher Geschwindigkeit in die Epidermis geschossen wird.

Die aktive Impfung ist die häufigere Form der Impfung. Bei einer aktiven Impfung werden Lebendimpfstoffe oder Totimpfstoffe eingesetzt. Der Lebendimpfstoff enthält abgeschwächte, noch vermehrungsfähige Erreger, welche die Krankheit nicht auslösen können. Bei einem Totimpfstoff wurden diese Erreger dagegen abgetötet oder er enthält nur noch Bruchstücke des Erregers (Antigene). Es gibt auch Toxoidimpfstoffe, die nur den biologisch inaktiven Bestandteil (Toxoid) des Toxins eines Erregers enthalten (z. B. das Tetanus-Toxoid), die ebenfalls zu den Totimpfstoffen gezählt werden.

Unterschiedliche Lebendimpfstoffe können simultan verabreicht werden. Bei nicht gleichzeitiger Impfung soll der Abstand zwischen zwei Lebendimpfungen allerdings mindestens vier Wochen betragen. Totimpfstoffe oder eine Kombination mit ihnen betrifft dies nicht.

Sie können in einen Muskel vornehmlich des Oberarms oder bei Säuglingen des Oberschenkels oder unter die Haut injiziert, geschluckt oder in die Nase gesprüht werden.

Bei der aktiven Impfung wird das Immunsystem zur Bildung einer Immunkompetenz angeregt, ohne dadurch die Erkrankung selbst auszulösen. Eiweißstoffe (Proteine) und Zuckermoleküle oder Kombinationen von beiden der Erreger, sogenannte Antigene, werden von Zellen des Immunsystems als körperfremd erkannt. Die Reaktion des Organismus auf ein unbekanntes Antigen führt zur Bildung von Lymphozyten, welche spezifische Antikörper gegen dieses Antigen produzieren. Nach dieser primären Immunantwort differenzieren diese Lymphozyten zu Gedächtniszellen. Durch die Gedächtniszellen, die weiterhin im Blut und den Lymphbahnen zirkulieren, bleibt der Schutz gegen diese Antigene und somit der Impfschutz lange erhalten. Falls der Körper erneut mit dem Erreger in Kontakt kommt, hat er durch die Gedächtniszellen eine sehr viel effizientere und schnellere Immunantwort zur Verfügung, die die Erreger bekämpft, bevor es zu einer Erkrankung kommt.

Eingeführt wurde die passive Immunisierung 1890 von Emil von Behring, als er ein Heilverfahren gegen Diphtherie entwickelte. Bei der passiven Immunisierung wird der Antikörper direkt gespritzt. Das hat den Vorteil, dass der Organismus nicht erst selbst Antikörper ausbilden muss, was bis zu einer Woche dauern kann. Statt dessen können die in einem Immunserum gespritzten Antikörper die Erreger sofort erkennen und markieren, so dass das Immunsystem des Patienten anschließend auf die Signale der Antikörper reagieren und die Erreger unschädlich machen kann. In der Regel hält eine solche passive Immunisierung nur wenige Wochen bis Monate an, dann sind die „geliehenen“ Antikörper ausgeschieden oder abgebaut und der Organismus ist durch eine neuerliche Infektion durch denselben Erreger wieder gefährdet, da das Immunsystem durch diese Form der schnellen Behandlung nicht stimuliert wurde, ein eigenes Immungedächtnis auszubilden. Aus diesem Grund ist eine passive Immunisierung im Fachterminus auch keine Impfung. Die passive Immunisierung ist daher nur eine Notfallmaßnahme, falls schon ein Kontakt mit dem fraglichen Erreger stattgefunden hat (Postexpositionsprophylaxe). Beispielhaft hierfür ist ein Verdacht auf eine Infektion mit Wundstarrkrampf (Tetanus) oder die Tollwut bei Hundebissen. Wenn ein Patient mit unklarem Impfstatus eine verunreinigte Wunde aufweist, wird er neben der aktiven Impfung eine passive Immunisierung erhalten, um eine Infektion auszuschließen. Eine solche gleichzeitige aktive und passive Immunisierung eines Patienten wird auch als Simultanimpfung bezeichnet. Hierbei spritzt man bei einer Simultanimmunisierung den aktiven und passiven Impfstoff an verschiedenen Körperstellen. Nach Resorption in die Blutbahn neutralisieren die injizierten Antikörper die zirkulierenden Antigene (oder Toxine) und verbleiben gerade solange wirksam, bis die körpereigenen Antikörper als Reaktion auf das andernorts injizierte Antigen (oder Toxoid) aus der aktiven Immunisierung gebildet werden. Man spricht von einem Intervall, welches überbrückt werden soll.

Die verabreichten Antikörper einer passiven Immunisierung werden in der Regel aus menschlichem Blut hergestellt. Aus bis zu 20.000 gepoolten (zusammengegossenen) Blutkonserven werden die Antikörper extrahiert. Das birgt eine gewisse Gefahr für die Übertragung von Krankheiten, insbesondere solcher, deren Übertragungsmodus nicht bekannt ist (z. B. BSE). Auch bekannte Krankheiten (HIV) könnten bei unsachgemäßer Bearbeitung übertragen werden. Neuerdings gibt es auch passive Impfstoffe, bei denen die Antikörper auf gentechnologischem Weg speziell auf einen bestimmten Erreger zugeschnitten in Reinform hergestellt werden (sogenannte monoklonale Antikörper). Hierfür ist beispielhaft die passive Immunisierung mit Palivizumab gegen das Respiratory-Syncytial-Virus (RSV) für gefährdete extreme Frühgeborene mit Lungenerkrankungen zu nennen.

Auch das Gegengift bei Schlangenbissen beruht in der Regel auf dem Prinzip einer passiven Immunisierung. Dieses sogenannte Antivenin wird hergestellt, in dem kleine Mengen eines Schlangengifts in Pferde, Schafe, Ziegen oder Kaninchen injiziert werden. Gegen Proteine im Gift bildet das Immunsystem dieser Tiere spezifische Antikörper, welche aus dem Blut extrahiert werden. Diese Antikörper werden dann Patienten verabreicht.

In ähnlicher Weise wie bei einer passiven Immunisierung sind Neugeborene durch die Mutter-Kind-Immunisierung befristete Zeit gegen einige Infektionskrankheiten geschützt. Unmittelbar nach der Geburt wirken Antikörper, die noch im Mutterleib über die Plazenta aus dem Blut der Mutter übernommen worden sind. Diese „Leih-Immunität“ der Neugeborenen lässt im Laufe der ersten Monate nach der Geburt allmählich nach. Einige Wochen lang nach der Geburt sind Säuglinge auch durch in der Muttermilch vorhandene Antikörper geschützt, sofern die Mutter stillt und diese Antikörper selbst besitzt. Dieser „Nestschutz“ schützt nicht gegen alle Erkrankungen, in erster Linie bietet das Stillen einen Schutz gegen Magen-Darm-Erkrankungen. Die allgemein und in Deutschland insbesondere durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Kinder-Impfungen sollen daher so frühzeitig erfolgen, dass keine Lücke in der Erreger-Abwehr entsteht.

Die Wirksamkeit von Impfstoffen gegen unterschiedliche Infektionskrankheiten wird seit knapp 50 Jahren von staatlichen Stellen dokumentiert und ist gut belegt . In Europa wird jeder Impfstoff vor der Zulassung nach den Richtlinien der Europäischen Arzneimittelagentur präklinisch und klinisch geprüft und auch weiterhin überwacht. Eine Zulassung wird im Fünf-Jahres-Takt neu evaluiert.

Die jeweilige Wirksamkeit der Impfung selber wird dabei in größeren Studien dokumentiert. Dabei wird die Wirksamkeit der Impfung unter anderem über die gegen den entsprechenden Erreger gebildete Antikörperkonzentration, den Antikörpertiter, ermittelt. Die Wirksamkeit wird auch über Vergleiche der Krankheitsinzidenz von geimpften Gruppen im Vergleich zu ungeimpften Gruppen überprüft. Ein Nachweis über die Wirksamkeit einer Schutzimpfung im Sinne einer randomisierten, kontrollierten Studie mit gleichzeitigem Kontakt zum Erreger findet dagegen aus ethischen Gründen nicht statt: Die Teilnehmer in der Placebogruppe würden einem unerlaubten Risiko ausgesetzt. Bei Impfungen, die schon sehr lange eingeführt wurden und die vor lebensbedrohlichen Erkrankungen schützen, kann die Wirksamkeit durch den historischen Vergleich der Häufigkeit von Infektionskrankheiten in Bevölkerungen, in denen (schon) geimpft wurde im Vergleich zu Bevölkerungen, in denen (noch) nicht geimpft wurde, belegt werden.

Zur Kosten-Nutzen-Relation am Beispiel der Pneumokokkenimpfung: Silvia Evers et al von der Universität Maastricht haben dazu Zahlen berechnet. Als obere Schranke galten dabei 50.000 Euro pro qualitätsgleichem Lebensjahr (QALY; 1 QALY entspricht kurz gesagt einem in völliger Gesundheit verbrachten Lebensjahr). Maßnahmen, die weniger als 50.000 Euro pro QALY kosten, gelten Gesundheitsökonomen als kosteneffizient. Evers' Analyse erstreckte sich auf zehn europäische Länder. Es ergaben sich Kosten-Nutzen-Verhältnisse zwischen 9.239 (Dänemark) und 23.657 Euro pro QALY (Schweden). Deutschland rangiert in diesen Berechnungen mit 17.093 Euro pro QALY im Mittelfeld. In Deutschland wird die Pneumokokken-Impfung für chronisch Kranke (Diabetiker, Asthmatiker, COPD- und Herz-Kreislauf-Kranke) sowie für über 60-Jährige empfohlen.

Nach den Angaben der World Health Organization (WHO) und der Global Alliance for Vaccines and Immunization (GAVI) starben allein im Jahr 2002 über zwei Millionen Menschen an Infektionskrankheiten, die durch eine Impfung hätten verhindert werden können. Die Bekämpfung dieser Todesursachen durch Impfprogramme ist daher auch ein primäres Ziel der WHO. Die Erfolge dieser Impfprogramme sind ein Beleg für die Wirksamkeit des Impfens. Die meisten verfügbaren Impfstoffe sind im Abschnitt Empfohlene Impfungen in der Tabelle aufgelistet.

Die Nebenwirkungen von Impfungen sind in der Regel so gering, dass sie nicht bzw. nicht als wesentlich wahrgenommen werden. Unterschieden wird dabei zwischen Impfreaktion und Impfkomplikation.

Als sogenannte Impfreaktion werden kurzzeitig und vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen bezeichnet. Diese können als temporäre, leichtere Nebenwirkungen Schmerzen, Spannung und Schwellung an der Injektionsstelle, Abgeschlagenheit oder Kopf- und Gliederschmerzen auftreten. In Doppelblind-Versuchen ohne Einwirkung von Erregern, bei denen die eine Hälfte der Freiwilligen den Impfstoff, die andere Hälfte eine Kochsalzlösung oder ein Aluminium-Adjuvans injiziert bekommt, berichten beide Gruppen bei den meisten amtlich empfohlenen Impfstoffen über quantitativ und qualitativ ähnliche Nebenwirkungen: z. B. Schwindel, Kopfschmerzen, Schwächegefühl, Muskelschmerzen.

Eine Impfkomplikation ist dagegen eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Komplikation in Folge einer Impfung. Lebendimpfstoffe können in seltenen Fällen zu einem Ausbruch der Krankheit führen, gegen welche geimpft wurde. Zum Beispiel treten bei 3–5 % der Impfungen gegen Masern so genannte „Impfmasern“ auf. Die Nebenwirkungen der Impfung beinhalten dann die Symptome der Krankheit, beispielsweise leichter Ausschlag, Fieber und andere bei Impfmasern, jedoch verläuft diese in der Regel leichter als die „natürliche“ Infektion. In sehr seltenen Fällen kann es auch zu einem allergisch-anaphylaktischen Schock als Reaktion auf die Inhaltsstoffe einer Impfdosis kommen. Neben dem Wirkstoff selber können auch enthaltene Zusatzstoffe wie z. B. Aluminiumverbindungen, Quecksilberverbindungen (Thiomersal), Formaldehyd und Antibiotika oder Stoffe aus der Herstellung des Wirkstoffs wie Hühnereiweiß eine solche Reaktion auslösen. Über dieses Risiko, ebenso wie über das Risiko der Impfung, haben die Ärzte vor der Impfung ausreichend aufzuklären. Wer impft, muss daher durch Übung und geeignete Ausrüstung darauf vorbereitet sein, mögliche lebensbedrohliche allergische Reaktionen auf eine Impfung zu behandeln.

Seit dem 1. Januar 2001 gilt für Ärzte in Deutschland die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte „Meldeverpflichtung eines Verdachtes einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung“ . Nach §6 Abs. 1, Nr. 3 IfSG besteht eine Meldepflicht für Ärzte an das Gesundheitsamt, wenn nach einer Impfung auftretende Symptome, die über eine Impfreaktionen hinausgehen, in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten. Dieses Meldesystem ist ein sogenanntes Spontanerfassungssystem, um frühzeitig Risikosignale von Impfnebenwirkungen zu erkennen, welche bei der Zulassung nicht erfasst wurden. Bis zum 31. Dezember 2003 wurden in allen Altersgruppen 3328 Fälle von möglichen Impffolgen registriert (in 3 Jahren, bei ca. 30 Millionen Impfdosen/Jahr). Von diesen Betroffenen trugen 4 % einen bleibenden Schaden davon und 1,6 % verstarben (hauptsächlich belegte Koinzidenzen). In der Mehrzahl der dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldeten Verdachtsfälle wurde der Kausalzusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung als unwahrscheinlich bewertet. In den anderen Fällen war der kausale Zusammenhang mit der Impfung wegen fehlender valider wissenschaftlicher Daten nicht beurteilbar. Ein Zusammenhang zwischen Impfung und Reaktion gilt nur bei 0,2 % aller IfSG-Meldungen als gesichert. Im Vergleich der Zahlen der möglichen Impfreaktionen mit den erfolgten Impfungen im selben Zeitraum ergibt sich ein sehr geringes Risiko, beispielsweise 250 IfSG-Meldungen zu möglichen Reaktionen von etwa sechs bis acht Millionen Impfdosen auf den MMR-Impfstoff im selben Zeitraum . Die Rate der Meldungen hängt trotz der gesetzlichen Meldepflicht von der Motivation und Fähigkeit der Ärzte ab, weshalb mit einer Dunkelziffer gerechnet werden muss. Daher ist die Spontanerfassung allein nicht geeignet, die Häufigkeit von Impfnebenwirkungen abzuschätzen. Hierfür dienen aktiv erfassende Pharmakovigilanzsysteme und auf die jeweilige Impfkomplikation ausgerichtete Studien.

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