Wurde diese Operation früher fast ausschließlich aus medizinisch dringenden Gründen durchgeführt, so wird der Kaiserschnitt heutzutage oft auch auf Wunsch der werdenden Mutter angewandt („Wunschkaiserschnitt“; siehe dort für Vor- und Nachteile gegenüber einer natürlichen Geburt).
Generell unterscheidet man zwischen einem primären Kaiserschnitt und einem sekundären Kaiserschnitt.
Ein primärer Kaiserschnitt ist im Rahmen des Geburtsmodus vorzeitig geplant und die Geburt hat noch nicht begonnen, das heißt es gab weder einen Blasensprung noch haben muttermundswirksame Wehen eingesetzt; er beinhaltet jedoch nicht nur den Wunschkaiserschnitt. Es gibt absolute (unbedingt nötig) und relative (situationsabhängig) Indikationen für einen primären Kaiserschnitt; absolute Indikationen sind zum Beispiel: eine regelwidrige Lage des Kindes (z.B. Querlage), Lebensgefahr für Mutter und/oder Kind (z.B. ein Gebärmutterriss), spezielle Vorerkrankungen der Mutter (z.B. schwere Wirbelsäulenverletzungen) oder des Kindes (z.B. Bauchdeckendefekte); zu den relativen Indikationen zählen unter anderem: Verdacht auf ein Missverhältnis zwischen kindlicher Größe und mütterlichem Becken, der Zustand nach einem Kaiserschnitt und die Beckenendlage (die eine regelrechte Längslage des Kindes ist und ganz normal vaginal geboren werden kann).
Von einem sekundären Kaiserschnitt spricht man, wenn die Geburt bereits begonnen hat, das heißt wenn die Fruchtblase gesprungen ist oder es zu muttermundswirksamen Wehen kommt, unabhängig vom Schwangerschaftsalter und davon, ob man die Geburt noch aufhalten will, zum Beispiel um eine zu frühe Frühgeburt zu vermeiden. Der sekundäre Kaiserschnitt beinhaltet deshalb auch die meisten mütterlichen und kindlichen Komplikationen, die unter der Geburt auftreten können und dazu führen, dass die Geburt nicht mehr gefahrlos fortgeführt werden kann. Indikationen für einen sekundären Kaiserschnitt sind zum Beispiel: Geburtsstillstand auf Grund einer mangelnden Drehung des kindlichen Kopfes, kindliche Herztonveränderungen oder das Auftreten eines schwangerschaftsinduzierten Hypertonus. Gesichtslage).
Ein Notkaiserschnitt kann grundsätzlich primär und sekundär erfolgen. Der Ausdruck bezieht sich lediglich auf die Dringlichkeit und damit auf die Gefahr, die für Mutter und/oder Kind bestehen. Gründe für einen Notkaiserschnitt sind zum Beispiel eine vorzeitige Plazentalösung, Gebärmutterriss, Eklampsie, manifestes HELLP-Syndrom, anhaltender kindlicher Herztonabfall.